Es war das Ziel der Stifter, das Wirken der Bildungsstiftung exklusiv den Studierenden der Universität Freiburg zugute kommen zu lassen. Dementsprechend sind eine Person des Rektorats der Universität und eine Person aus der Alumni Vereinigung im Kuratorium der Stiftung vertreten, sowie die Stifterpersönlichkeiten und ihre Beauftragten. Das Kuratorium übt die Kontrolle über die Arbeit des Stiftungsvorstands aus und unterstützt die Arbeit des Vorstands.
Der Stiftungsvorstand hat die Aufgabe, die satzungsgemäßen Ziele zu konkretisieren und zu erfüllen. Neben dem Vertreterdes Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft wirken im Stiftungsvorstand Alumni der Universität Freiburg.
Zweck der Stiftung ist nach § 2 der Satzung der Stiftung die Förderung von Bildung und Wissenschaft durch Förderung besonders befähigter und bedürftiger Studierender der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Die Gewährung von Stipendien als einmalige oder laufende Zuwendungen
- Die (Teil-)Finanzierung von Studien- und Forschungsaufenthalten an ausländischen Hochschulen oder Universitäten
- Die (Teil-)Finanzierung von studienfördernden Praktika im In- und Ausland
- Die Verleihung von Preisen für herausragende Studien und Forschungsleistungen
- Die Bezahlung von Studiengebühren für unterschiedliche Zeiträume
- Die Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg